Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.03.1970

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1969 - IV B 14.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2222
BVerwG, 12.12.1969 - IV B 14.69 (https://dejure.org/1969,2222)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1969 - IV B 14.69 (https://dejure.org/1969,2222)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1969 - IV B 14.69 (https://dejure.org/1969,2222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Aufbau und Betrieb einer Bienenzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68

    Zulässigkeit einer Fischerhütte im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - IV B 14.69
    Welche rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an ein Vor haben im Außenbereich im Sinn von § 35 Abs. 1 Ziff. 4 BBauG zu stellen sind, hat der erkennende Senat unter Zusammenfassung seiner bisherigen Einzelerkenntnisse im Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 20.68 - rechtsgrundsätzlich ausgesprochen.
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Rechtsprechung
   BFH, 05.03.1970 - IV B 14/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1038
BFH, 05.03.1970 - IV B 14/69 (https://dejure.org/1970,1038)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1970 - IV B 14/69 (https://dejure.org/1970,1038)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1970 - IV B 14/69 (https://dejure.org/1970,1038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Sachverhalts im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides eines Mitunternehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 458
  • BStBl II 1970, 461
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden kann die Rechtmäßigkeit dieser Bescheide überschlägig nur in dem Umfange geprüft werden, in dem die Prüfung im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Verwaltungsakt selbst statthaft wäre (BFH-Beschlüsse vom 5. März 1970 IV B 14/69, BFHE 98, 458, BStBl II 1970, 461; I B 29/73, und zuletzt vom 10. November 1977 IV B 33-34/76, BFHE 123, 412, BStBl II 1978, 15).

    Im Hinblick auf die Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden hat sich die neuere Rechtsprechung - die vorwiegend zur Frage der Berücksichtigung noch nicht gesondert festgestellter Verlustanteile ergangen ist - auf den Standpunkt gestellt, daß zwar der Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht schon deshalb unzulässig ist, weil er auf Gründe gestützt wird, über die verbindlich nur im Verfahren der gesonderten Feststellung zu entscheiden ist (BFH-Beschlüsse vom 27. September 1972 I B 27/72, BFHE 107, 8, BStBl II 1973, 24, und I B 29/73); jedoch ist die Möglichkeit, die Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides wegen solcher Einwendungen auszusetzen, über die im Verfahren der gesonderten Feststellung zu entscheiden ist, grundsätzlich verneint worden (BFH-Beschlüsse IV B 14/69 und I B 29/73; BFH-Urteil I R 147/76; Bedenken hiergegen - allerdings nicht entscheidungserheblich - im BFH-Beschluß vom 29. Juli 1976 VIII B 6/75, BFHE 120, 9, BStBl II 1977, 119).

  • BFH, 10.11.1977 - IV B 33/76

    Zur Frage der Aussetzung der Vollziehung oder einstweiligen Anordnung gegen

    c) Eine Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides im Hinblick auf einen vom Steuerpflichtigen erwarteten Verlustanteil einer Personengesellschaft, der einheitlich und gesondert festzustellen ist, ist jedenfalls dann, wenn ein negativer Gewinnfeststellungsbescheid oder ein Verlustfeststellungsbescheid bereits ergangen ist, nicht zulässig, weil die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides nur soweit möglich ist, als auch die Klage gegen den Einkommensteuerbescheid selbst Erfolg haben kann (BFH-Beschlüsse vom 5. März 1970 IV B 14/69, BFHE 98, 458, BStBl II 1970, 461; vom 1. August 1973 I B 29/73, BFHE 110, 177, BStBl II 1973, 854; BFH-Urteil vom 20. April 1977 I R 147/76 - nicht veröffentlicht -).
  • BFH, 10.07.1979 - VIII B 84/78

    Feststellung eines höheren Verlustes - Feststellungsbescheid - Anfechtungsklage -

    Die Vorschrift des § 69 FGO ist insoweit lückenhaft, als sie keine Regelung für Fälle enthält, in denen die bloße Aussetzung der Vollziehung keinen wirksamen Rechtsschutz bietet, weil die Aussetzung der Vollziehung nur dazu führt, daß von dem angegriffenen Verwaltungsakt kein Gebrauch oder jedenfalls nicht in vollem Umfange Gebrauch gemacht werden darf (BFH-Urteile vom 28. November 1974 V B 44/74, BFHE 114, 171, BStBl II 1975, 240; vom 5. November 1971 IV R 242/70, BFHE 103, 546, BStBl II 1972, 218; vgl. ferner Grimm, Zur Problematik der sog. Folgeaussetzung, Deutsches Steuerrecht 1969 S. 657 - DStR 1969, 657 [FG Berlin 27.01.1969 - III - 137/68] - Woerner, Anm. zum BFH-Beschluß vom 5. März 1970 IV B 14/69, BB 1970, 787; Seeger, Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen - negative - Verlustfeststellungsbescheide, DStR 1978, 221; Rönitz, Der vorläufige Rechtsschutz in der Finanzgerichtsbarkeit - Aussetzung der Vollziehung und einstweilige Anordnung -, Steuerberaterkongreß/Report 1978 S. 61 [67]).
  • BFH, 31.05.1972 - II R 92/67

    Ehegatte - Grundstücksübertragung - Beendigung der Zugewinngemeinschaft -

    Die Gründe hierfür hat der Senat bereits in dem oben angeführten Urteil II 132/65 vom 13. Januar 1970 (BFH 98, 453, 456 ff.) unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Entwicklung des ehelichen Güterrechts im einzelnen -- auch zu Art. 3 GG (BFH 98, 458) -- dargelegt.
  • BFH, 21.03.1985 - IV R 277/84

    Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden

    Nach Ergehen eines Gewinnfeststellungsbescheids kann deshalb die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids nicht wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Feststellungen ausgesetzt werden (Beschlüsse des BFH vom 5. März 1970 IV B 14/69, BFHE 98, 458, BStBl II 1970, 461; vom 1. August 1973 I B 29/73, BFHE 110, 177, BStBl II 1973, 854; vom 10. November 1977 IV B 33-34/76, BFHE 123, 412, BStBl II 1978, 15).
  • BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines nicht nichtigen Verwaltungsaktes

    Der Steuerpflichtige kann im Wege der Aussetzung der Vollziehung jedoch nicht mehr erhalten, als er mit dem in der Hauptsache eingelegten Rechtsmittel erreichen könnte (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1970 IV B 14/69, BFHE 98, 458, BStBl II 1970, 461).
  • BFH, 01.08.1973 - I B 29/73

    Durchführung eines Gewinnfeststellungsverfahren - Aussetzung der Vollziehung -

    Eine weitere Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids im Hinblick auf einen vom Steuerpflichtigen erwarteten Verlustanteil einer Personengesellschaft ist indes nicht zulässig (BFH-Beschluß vom 5. März 1970 IV B 14/69, BFHE 98, 458, BStBl II 1970, 461).
  • BFH, 24.03.1975 - IV S 22/74

    Ablehnender Bescheid - Gewinn eines Gewerbebetriebs - Zurechnung - Negativer

    Der Senat hat zwar ausgesprochen, daß im Hinblick auf die Vorschriften des § 42 Abs. 2 FGO und des § 232 Abs. 2 AO in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides eines Mitunternehmers ein Sachverhalt nicht berücksichtigt werden darf, über dessen rechtliche Auswirkungen im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 5. März 1970 IV B 14/69, BFHE 98, 458, BStBl II 1970, 461).
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